0. Diese Buchungsinfos sind als die allgemeinen Reservationsbedingungen zu verstehen, welche für Beltour und die Ferienwohnungsgäste, welche mit Beltour eine Vereinbarung abschliessen, gültig sind.
1. Wir vermieten Ihnen im Namen und für Rechnung des Wohnungseigentümers die angebotene Wohnung. Die Reservationsvereinbarung zwischen Beltour und dem Mieter kommt durch Unterzeichnen des Mietvertrages bzw. durch Retourniern des E-Mails zustande. Die Wohnung darf maximal mit der auf dem Prospekt vermerkten Personenzahl belegt werden.
2. Die Saisonzeiten für die einzelnen Zeitperioden werden wie folgt festgelegt: A = Hochsaisonpreis B = Mittelsaisonpreis C = Mittelsaisonpreis II D = Zwischensaisonpreis. Beträgt die Mietdauer 3 oder 4 Miettage, wird der Mietbetrag auf die effektiven Miettage umgerechnet und für die Wohnungsreinigung ein Zuschlag von 15 % auf den Prospektpreis erhoben; ab 5 Miettagen wird der Mietbetrag ohne Zuschlag auf die effektiven Mietage umgerechnet.
Dauert die Miete länger als 14 Tage, gewähren wir Ihnen eine Preisreduktion auf jeden Verlängerungstag: Bitte anfragen.
Es ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises in CHF oder Euro € zu leisten. Scheck- oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Anzahlungen in €uro werden Ihnen zum aktuellen Wechselkurs der von Beltour festgelegt wird, in CHF gutgeschrieben.
3. Die Chalets und Ferienwohnungen sind wie folgt klassifiziert: * Einfach ** Standard *** Mittelklasse **** Erstklasse *****Luxusklasse
4. Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar sorgsam zu behandeln sowie Schäden, welche durch sein eigenes Verschulden oder das seiner Gäste entstehen, zu melden. Mängel am Mietobjekt oder Inventar sind vom Mieter bei Übernahme zu melden. Der Vermieter kann keine Garantie übernehmen, dass der Internetanschluss über Wireless Lan jederzeit funktioniert.
5. Das Mietobjekt darf nur mit der auf dem Vertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Haustiere dürfen vom Mieter nur mit vorgängiger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden und dürfen nicht alleine in der Wohnung gelassen werden.
6. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag bis 61 Tage vor Mietbeginn werden lediglich 10% des Mietpreises für Umtriebe verrechnet. Bei einem Rücktritt vom 60. bis 35. Tag vor Mietbeginn wird die Hälfte des Mietpreises verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird der ganze Mietpreis berechnet. Gelingt es dem Vermietungsbüro, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, wird die Anzahlung zurückerstattet. In jedem Falle wird bei einer Annullation eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben. Buchungen für die nachfolgende Wintersaison, welche vor dem 30. Juni getätigt werden, bzw. Buchungen für die nachfolgende Sommersaison, welche vor dem 31. Januar getätigt werden, bleiben bis zum jeweiligen Datum provisorisch.
7. Die Grundreinigung der Wohnung, insbesondere die Küche und das Geschirr, erfolgt durch den Mieter. Der Abfall ist zu entsorgen.
8. Das Vermietungsbüro lehnt jede Verantwortung für eventuelle Schäden (Unfälle, Verluste, Verspätungen, usw.) ab. Gerichtsstand ist Brig, Schweiz.
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